Hygienekonzept

HYGIENEPLAN (Stand Juli 2020)

Der Stadtgarten kann genutzt und besuchen werden von:

• Vereinsmitgliedern und ihren Angehörigen, wenn sich keine Gruppen über 11 Personen bilden bzw. sich dabei nicht mehr als 2 Haushalten treffen (bzw. jeweils entsprechend den geltenden aktuellen Verordnungen)

• Darüber hinaus Vereinsinteressierte und -Freunde als Besucher:innen zu den Öffnungszeiten und offenen Angeboten; Kurzzeit-Nutzer:innen und Kooperationspartner:innen

• Der Zutritt ist nur solange möglich wie ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Je nach Angebot nur mit Voranmeldung. Sollte es zu voll sein (d.h. der Mindestabstand nicht eingehalten werden können) ist der Zutritt leider nicht möglich. Wir bitten zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu kommen

• Für Feiern (Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern, Jubiläumsfeiern, familiäre Schulanfangs- oder Schulabschlussfeiern) gilt laut sächsischer Corona-Schutzverordnung vom 25.6.: bis zu 100 Personen sind zulässig. Hygieneregeln und Mindestabstand sollen eingehalten werden.

• private und öffentliche Treffen und Veranstaltungen werden im internen Kalender eintragen, damit es nicht zu einer Überbelegung kommt, durch die Mindestabstände nicht mehr möglich sind.

• Nur Personen ohne COVID-19-Verdacht/-Bestätigung dürfen den Stadtgarten nutzen bzw. besuchen. Insbesondere bei erhöhter Temperatur oder Fieber, ist der Zutritt leider nicht möglich

• Solltet ihr zu einer gefährdeten Gruppe gehören, könnt ihr uns im Vorfeld kontaktieren, damit wir einen Bereich im Garten für Euch reservieren können

Im Stadtgraten gelten folgende Abstands- und Hygieneregeln:

• Mindestabstand von 1,5 Metern laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung (auch in/um Sommerküche/ Schuppen) – bitte „Einbahnstraßen“-system und Abstandsmarkierung beachten!

• Hust- und Niesetikette (in die Ellenbeuge Husten/Niesen; nicht auf die Werkzeuge etc. nießen ggf. desinfizieren)

• Hände waschen/desinfizieren beim Betreten des Geländes, Nutzung der Waschgelegenheiten und Desinfektionsmittelspender während des Aufenthalt; Nutzt ggf. Gartenhandschuhe

• Nutzt ggf. die bereitgestellten Desinfektionstücher für Oberflächen + Gegenstände sowie Mund-Nasen-Masken

• Tische & Sitzgelegenheiten bitte nur mit Mindestabstand bzw. laut aktueller Corona-Schutzverordnung nutzen

• Die Zubereitung von Speisen in der Sommerküche ist vorerst nicht möglich. Das Bereitstellen fertiger Lebensmitteln ist unter besonderer Einhaltung geltender Hygienevorschriften (Handhygiene, Spuckschutz für unverpackte Lebensmittel, Einzelne Ausgabe von Tellern/Besteck, Reinigung mit Desinfektionsmittel/ 60 Grad heißem Seifenwasser etc.) bis auf Widerruf möglich. Im Küchenbereich Tätige tragen Mund-Nasen-Schutz und werden persönlich sowie durch Aushänge regelmäßig über Hygienestandards informiert. Dies wird protokolliert.

• Wir bitten alle Nutzer:innen und Besucher:innen möglichst um das Mitbringen von eigenem Geschirr/Besteck!

Mittel zur Desinfektion und Reinigung stehen im Stadtgarten H17 zur Verfügung:

• Im Eingangsbereich sowie in der Sommerküche und auf der Toilette werden Mittel zu Desinfektion (für Fläche und Hände) und Seifenspender bereitgestellt. Handtücher müssen selbst mitgebracht werden.

• Ein Wasseranschluss und mehrere Handwaschgelegenheiten sind vorhanden.

Kommunikation der Regeln:

• Auf Schildern (Eingangsbereich/Garten) sowie per Infomail wird auf die geltenden Regeln im hingewiesen.

• Zur vereinfachten Kontaktverfolgung liegen Listen zum freiwilligen Hinterlassen von Kontaktdaten aus

• Die Stadtgärtner:innen achten aufeinander & sind verantwortlich, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten