§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.

Zwecke des Vereins sind:

(2) die Förderung der Kleingärtnerei,

(3) der Umweltschutz,

(4) die Förderung der Bildung, insbesondere Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung/ Globales Lernen.

Dies beinhaltet insbesondere:

(5) die Förderung des ökologischen urbanen Gärtnerns als wichtigem Schritt hin zu einer nachhaltigen Stadt,

(6) die Erprobung neuer Möglichkeiten des gemeinschaftlichen Gärtnerns im Sinne einer Allmendebewirtschaftung im innerstädtischen Raum,

(7) die Erhaltung und Schaffung von Freiraum für die (öffentlichkeitswirksame) Erprobung alternativer, postfossiler städtischer Lebensformen und Subsistenz,

(8) die Förderung des Bewusstseins für ökologische und nachhaltige Nahrungsmittelproduktion angesichts der zur Neige gehenden fossilen Energieträger und des Klimawandels,

(9) die Förderung und Umsetzung von Umweltbildung sowie deren Erweiterung und Ergänzung durch Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)/ Globales Lernen/ Transformative Bildung unter Berücksichtigung der Bereiche der nachhaltigen Entwicklung: Ökologie, Ökonomie und Soziales.

Seinen Satzungszweck verwirklicht der Verein insbesondere durch:

(10) Unterstützung, Einrichtung, Betrieb und Erhalt von Gemeinschaftsgärten im innerstädtischen Raum,

(11) die Einrichtung und Aufrechterhaltung von Gemeinschaftsgärten als soziale und kulturelle Begegnungsstätten,

(12) die Vermittlung und den Austausch gärtnerischen Wissens,

(13) Öffentlichkeitsarbeit und das Organisieren öffentlicher Veranstaltungen im Sinne des Vereinszwecks,

(14) die praktische Zusammenarbeit mit Schulen und Kitas sowie mit Vereinen und Körperschaften, die sich dem Umweltschutz verschrieben haben, um Bewohner_Innen der Stadt und insbesondere Kindern und Jugendlichen gärtnerische Betätigung zu ermöglichen.

(15) die Vernetzung, Vermittlung, Planung, Organisation oder Durchführung von Veranstaltungen und Angeboten im Bereich Umweltbildung, Naturpädagogik, Klimaschutz, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)/ Globales Lernen, sozial-ökologische oder Transformative Bildung z.B. in Form von Vorträgen, Workshops, (Schul-)Projekttagen, Ferien- oder Ganztagsangeboten usw. oder durch die Zusammenarbeit mit in den genannten Bereichen tätigen Vereinen, Körperschaften und Einzelpersonen.

Die komplette Satzung des Stadtgarten H17 e.V. in der aktuellen Fassung vom 29.12.2020 findet sich hier.